Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
August 2023
Inhalt:
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Definitionen
2. Auftragserteilung bzw. Bestellung, Zustandekommen des Auftrages
3. Nutzungsrechte
4. Preise/Honorarofferte/Offerte
5. Leistungen
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
7. Zahlungskonditionen, Eigentumsvorbehalt
8. Lieferung, Liefertermine und -fristen, Verzug
9. Gewährleistung
10. Haftung/Haftungsausschluss
11. Urheberrecht
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgrundlagen, Definitionen
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen (Beratungs- & Planungsdienstleistungen) zwischen KATJA HAUSER Interior & Lighting Design (im Folgenden kurz: „KHILD“) und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Auf das Gendern wird nachfolgend aus Lesbarkeitsgründen verzichtet.
Mit dem Auftraggeber schriftlich abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen oder AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
1.2. KHILD behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist die verbindliche Auftragserteilung. Beim Kauf eines Produkts/einer Dienstleistung gilt das Datum der Abgabe der verbindlichen Bestellung an KHILD.
1.3. Durch die verbindliche Auftragserteilung erklären sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Bedingungen sowie der Datenschutzerklärung (auf der Webseite) einverstanden.
2. Auftragserteilung bzw. Bestellung, Zustandekommen des Auftrags
2.1. Alle Offerten von KHILD verstehen sich exklusive Reisekosten (vgl. Anhang 1) sowie projektbezogene Kosten (vgl. Anhang 2) und sind, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend und nur als Aufforderung zur Abgabe einer Auftragserteilung/Bestellung zu verstehen.
2.2. Die Auftragserteilung/Bestellung des Auftraggebers gilt von KHILD erst dann als angenommen, wenn KHILD diese innerhalb der Bindungsfrist gem. Punkt 2.3. ausdrücklich und schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung). Stillschweigen von KHILD ist keine Zustimmung.
2.3. Die Auftragserteilung/Bestellung des Auftraggebers erfolgt schriftlich beispielsweise per Mail. Auftragserteilungen/Bestellungen sind verbindliche Angebote des Auftraggebers zum Vertragsabschluss. Auftragserteilungen bzw. Bestellungen sind für den Auftraggeber für eine Dauer von 10 Arbeitstagen ab Absendung verbindlich („Bindungsfrist“).
2.4. KHILD ist nicht verpflichtet, eine Auftragserteilung bzw. Bestellung anzunehmen. KHILD kann daher die Annahme und Durchführung eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen. Dem Auftraggeber erwachsen aus einer Nichtannahme der Bestellung keine wie immer gearteten Ansprüche.
2.5. Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Auftraggeber hat schriftlich zu erfolgen. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten (Dienstleistung, Reiskosten etc.) sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
3. Nutzungsrechte
3.1. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass in allen Phasen des Projekts Fotografien gefertigt werden dürfen. Diese Aufnahmen und deren Veröffentlichung haben unter grösstmöglicher Schonung der persönlichen Privatsphäre des Auftraggebers zu erfolgen.
3.2. Weiters, dürfen diese von KHILD für geschäftliche Zwecke – Marketing, Pressearbeit, Kundenakquise o.ä. Veröffentlichungen – verwendet werden. Dies schliesst die Nutzung der Fotografien für Webseiten von KHILD, als auch die Verwendung eben dieser auf diversen Kanälen der sozialen Medien, mit ein.
3.3. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass sämtliche Grafikleistungen ebenfalls von KHILD für die oben genannten Zwecke veröffentlicht werden.
3.4. Mit Auftragserteilung gestattet der Auftraggeber KHILD auf Werbeträgern und insbesondere auf deren Website die Firma, das Firmenlogo des Auftraggebers und die zum Auftraggeber bestehende Geschäftsbeziehung zu veröffentlichen und mit der Geschäftsbeziehung zu werben.
3.5. Die Einwilligung zu Punkten 3.2 bis 3.5. gilt bis auf Widerruf.
4. Preise/Honorarofferte/Offerte
4.1. Die Offerten verstehen sich exklusive Aufwand für das Erstgespräch sowie sämtlicher Reise- und projektbezogene Kosten (vgl. Anhang 1 & 2).
4.2. Die Offerte basiert auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Projektangaben und dem daraus zu erwartenden Planungsaufwand.
4.3. Zusätzliche Arbeiten oder Leistungen, welche beispielsweise durch Änderungswünsche des Auftraggebers anfallen, werden zusätzlich, zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet und gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Durchführung des Auftrages, wie z.B. Pläne, Abbildungen, Materialkonzepte, Zeichnungen etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5. Leistungen
5.1 Die Leistungen von KHILD besteht in der Erstellung von CAD-Plänen und Designbroschüren. KHILD wird den Auftrag sorgfältig ausführen. Soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt, ist KHILD hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Der Auftraggeber hat Informationen und Unterlagen, welche zur Durchführung des Auftrages, wie z.B. Pläne, Abbildungen, Materialkonzepte, Zeichnungen etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Rückmeldungen und Anweisungen, welche während der Projektabwicklung notwendig sind. Die Verletzung dieser vorgenannten Obliegenheit KHILD nicht zu verantworten und haftet für diese nicht. Sind in der Lieferung von CAD-Pläne oder Designbroschüren Abweichungen gegenüber der gelieferten Kundenvorlage enthalten (z.B. Tipp-, Flüchtigkeitsfehler usw.), werden diese Daten von KHILD und kostenlos korrigiert. Allfällige Abweichungen zu gelieferten Vorlagen müssen ausdrücklich vom Auftraggeber beanstandet werden, ansonsten gelten diese vom Auftraggeber als akzeptiert und entbinden KHILD von sämtlichen Folgen und Schadenersatzansprüchen aus deren Abweichungen.
5.2 Sämtliche Dienstleistungen, die anderen Fachgebiete betreffen oder zusätzliche Abklärungen bedürfen (vgl. Anhang 3) sind nicht in den Leistungen von KHILD inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KHILD sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen und Datenmaterialien zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die KHILD unbekannt sind. KHILD ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Zeit- und Kostenaufwand zu vergüten.
6.2. Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Auftraggeber fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Auftraggeber zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen ist.
6.3. Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Auftraggeber, so haftet KHILD nicht für die sich daraus ergebenden Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und KHILD ist überdies berechtigt, die aus der durch den Auftraggeber verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern.
6.4 Der Auftraggeber erkennt an, dass die rechtzeitige Erbringung der hier vorgesehenen Dienstleistungen durch KHILD von der Zusammenarbeit des Auftraggebers mit KHILD wie folgt abhängt:
- Rechtzeitige Überprüfung und Freigabe aller vorliegenden Entwürfe, Pläne bzw. Planungsdossiers, damit KHILD zur nächsten Phase übergehen kann.
- Bereitstellung eines Projektzeitplans/oder wichtiger Meilensteintermine für den Innenarchitekten in Bezug auf die Projektergebnisse. Die Honorarofferte basiert auf der Annahme, dass jede Phase unmittelbar nach der Genehmigung der vorherigen Phase durch den Auftraggeber beginnt. Im Falle einer Verzögerung zwischen den Phasen beispielsweise aufgrund fehlender Freigaben des Auftraggebers, fehlender behördlichen Genehmigungen oder aus anderen Gründen, werden die Aufwände von KHILD entsprechend angepasst, um dieser Verzögerung Rechnung zu tragen.
- Rechtzeitige Zahlung der von KHILD in Rechnung gestellten Dienstleistungen und Kosten
- Beantragung, Einholung und Bezahlung aller erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Gebühren (allenfalls durch Beauftragung durch einen Dritten)
- Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen KHILD und anderen am Projekt beteiligten Parteien, welche die Fortführung des Auftrags von KHILD behindern, verpflichtet sich der Auftraggeber eine Lösung herbeizuführen.
7. Zahlungskonditionen, Eigentumsvorbehalt
7.1. Mit Annahme des Angebots verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der erbrachten Arbeiten. Die Zahlung ist sofort nach Erbringung der Arbeiten mit Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung ist per Überweisung zu leisten, es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Kalendertagen. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen (Phasen) abgeliefert ist das dafür anteilige Honorar direkt nach Erbringung der Teilleistung mit Erhalt der Rechnung fällig. Reise- und projektbezogene Kosten werden regelmässig in Rechnung gestellt und sind bei Erhalt fällig.
7.2. Der Auftraggeber ist mit der Zustellung der Rechnung in elektronischer Form einverstanden.
7.3. Für Projekthonorare ab netto CHF 5’000.00 wird eine Akonto (30%, 10 Tage) erhoben. KHILD beginnt erst nach Zahlungseingang mit den Leistungen.
7.4. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. KHILD behält sich das Recht vor, durch die Säumnis entstandenen Kosten für Mahnung, Betreibung inklusive 5 % Verzugszinsen zurückzufordern.KHILD ist in diesem Fall weiters berechtigt, von den noch offenen Leistungs- bzw. Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder die noch nicht gelieferte Leistung bzw. Ware ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzubehalten, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
7.5. Die von KHILD gelieferten Werke (Designbroschüren, CAD-Pläne, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KHILD. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
7.6. Wird der Auftrag aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftraggebers oder sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen von KHILD angemessen zu vergüten und ihr die bis dahin angefallenen Aufwendungen (sowie projektbezogene Kosten und wenn anrechenbar Fahrt- und Reisekosten) zu erstatten. Verrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Lieferung, Liefertermine und -fristen, Verzug
8.1. Terminangaben sind grundsätzlich unverbindliche Richttermine. Lieferverzug setzt eine schriftliche Mahnung des Auftraggebers voraus.
8.2. Jede Haftung für Lieferverzug ist wegbedungen, soweit dies von Gesetzes wegen möglich ist und beschränkt sich in diesem Fall auf grobe Fahrlässigkeit und Absicht.
8.3. Jeder unvorhergesehene und/oder von KHILD nicht zu vertretende Umstand und jeder Fall höherer Gewalt bei KHILD, die die Leistungserbringung, insbesondere die Einhaltung von Terminen (Fristen) behindern oder verzögern, wie z.B. behördliche Massnahmen, Krieg, Aussperrung oder Streik, Fehlen von Materialien, Betriebs- oder Transportstörungen, Lieferverweigerungen von Lieferanten, Rohstoffmangel, schlechte Witterungsverhältnisse, etc., berechtigen KHILD dazu, den Leistungstermin angemessen, zumindest aber um die Dauer der Behinderung, hinauszuschieben; wird die Leistungserbringung durch Höhere Gewalt rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich untunlich, ist KHILD berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ersatzansprüche, welcher Art auch immer, können aus derartigen Umständen gegenüber KHILD nicht geltend gemacht werden.
9. Gewährleistung
9.1 KHILD verpflichtet sich zur vertragsgemässen Erstellung des Werkes gemäss der vom Auftraggeber erstellten Dokumentation. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit des Werkes unverzüglich zu überprüfen und Mängel anzuzeigen. Bei Unterbleiben der Mängelrüge bei Übergabe des Werkes, gilt dieses als vorbehaltlos angenommen. Eine spätere Mängelrüge ist ausgeschlossen.
9.2. Ist das überlassene Werk mit Mängeln behaftet, die den Einsatz nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Auftraggeber nur das Recht auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu.
10. Haftung/Haftungsausschluss
10.1. Weitergehende Einschränkungen in diesen AGB vorbehalten, ist die Haftung von KHILD gegenüber dem Auftraggeber auf Fälle der Absicht und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung von KHILD für Hilfspersonen sowie bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
10.2. In jedem Fall ist die Haftungssumme beschränkt auf den Preis der Leistung des jeweiligen Vertrages, auf welche sich die Forderung des Auftraggebers bezieht.
10.3. Die Haftung setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen bzw. seiner Mängelrüge ordentlich erfüllt hat.
11. Urheberrecht
11.1. Die Urheberrechte und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den von KHILD erstellten Plänen und/oder Designbroschüren bleiben im Eigentum der von KHILD, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11.2. Dem Auftraggeber wird ein zur Erfüllung des Projekts notwendiges Nutzungsrecht erteilt. Ein darüberhinausgehendes Nutzungs- und/oder Weitergaberecht an Dritte ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Bewilligung von KHILD gestattet. KHILD behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihr erstellten Unterlagen und Produkte vor.
11.3. KHILD ist berechtigt, der Auftraggeber innerhalb seines Nutzungsrechts verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen von KHILD „KATJA HAUSER Interior & Lighting Design“ anzugeben.
11.4. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat KHILD Anspruch auf ein Pönale in Höhe von 10% der Auftragssumme, jedoch mindestens CHF 5´000.00, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Anstelle der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll das gelten, was gemäss Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt.
12.3. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von KHILD.
12.4. Für diese AGB gilt schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz von KHILD: Winterthur, Zürich
Anhang 1
Reisekosten/Preise:
- Autofahrten 0.60chf x km bei über 30km Anfahrtsweg
- Zugreisen in der CH: in der 2. Klasse
- Zugreisen EU: 1. Klasse
- Flugreisen innerhalb Europas: Economy Class
- Flugreisen Auslandsreisen: Business Class
- Übernachtungskosten im Zusammenhang mit dem Projekt
Anhang 2
Projektbezogene Kosten:
- Druckkosten
- Kosten für fotorealistische 3D-Renderings, digitale Renderings und Modelle
- Kosten für eine erweiterte/zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung, die ausschliesslich für das Projekt bestimmt ist oder eine zusätzliche Deckung (falls vom Auftraggeber gewünscht)
- Dienstleistungen von professionellen externen Beratern, die notwendig sind und/oder gewünscht werden
- Etwaige Kosten für notwendige externe Dienstleistungen, die vom Auftraggeber genehmigt werden müssen, die zur Fortführung des Projekts erforderlich sind.
- Bemusterungen, kostenpflichtige Muster, Spezialanfertigungen
Anhang 3
Nicht angebotene bzw. inbegriffene Dienstleistungen:
- Standortvermessungen & Vermessung
- Architektonische Dienstleistungen
- Statik-Dienstleistungen
- TGA-Ingenieurwesen (Technische Gebäude Ausstattung, HLKS, z.B. Elektro, Sanitär,…)
- Dienstleistungen des Generalunternehmers
- Dienstleistungen im Bereich der Landschaftsgestaltung
- Architektonische Konstruktionszeichnungen
- Konstruktionszeichnungen, die für Behörden für Genehmigungen erforderlich sind
- Präsentation vor Stadtverwaltungen/Behörden
- Verarbeitung von Genehmigungen
- Einschätzung/Kalkulation der voraussichtlichen Baukosten
- Erstellung Leistungsverzeichnis, Ausschreibung
- Bauleitung
- Lichtberechnungen
- Andere, nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbarte Leistungen